Compliance Regelwerk für Fortbildungen der GefiS       (Gesellschaft für innovative Sonographie)

Eine gute Versorgung von Patienten setzt fachspezifisches Wissen und Können voraus und kann nur durch geschultes Personal gewährleistet werden. Die GefiS setzt sich hierfür seit ihrer Gründung ein und verwendet hierfür spezielle, innovative Fortbildungskonzepte.

In diesem Rahmen organisiert die GefiS eine Vielzahl unterschiedlicher Live- und Online-Fortbildungsmodule, die Veranstaltern von medizinischen Fortbildungen als Dienstleistung angeboten werden können.

Die GefiS kooperiert dabei auch mit Industrie- und Pharmaunternehmen und ermöglicht durch deren Unterstützung, die Teilnahmebeiträge für Ärzte, Assistenzärzte und Fachassistenzpersonal niedrig zu halten.

Auch wenn die Veranstaltungen von der pharmazeutischen Industrie finanziell unterstützt werden, eröffnet dies keinerlei Möglichkeit oder impliziert keine Absicht, auf das Verschreibungsverhalten von Teilnehmern und Referenten Einfluss zu nehmen. Die GefiS unterstützt die Grundsätze von Transparenz, Äquivalenz und Interessentrennung gemäß dem FSA-Kodex für Fachkreise des Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V..

Um jede Möglichkeit unerwünschter Einflussnahme auf die Tätigkeit der wissenschaftlichen Leiter, Referenten oder Teilnehmer zu vermeiden, hat die GefiS für sich nachfolgende Regeln aufgestellt:

1. Qualitätssicherung
Die Planung und Organisation von Fortbildungen basiert auf dem aktuellen Stand der Forschung und Behandlungsleitlinien und gründet auf:
    - Fortbildungskonzepten der DEGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin) 
    - Aktueller Literatur, Leitlinien und Reviews
    - Förderung durch Honorierung einer individuell definierten Dienstleistung bzw. Sponsoring mittels Finanzierungspools bei eigenen
      Veranstaltungen der GefiS
    - Wahrung von Objektivität durch Produkt- und Firmenneutralität
    - Schutzgebühr der Teilnehmer als Kostenbeteiligung bei eigenen, kostenpflichtigen Veranstaltungen der GefiS
    - Einsatz nur von speziell geschulten Tutoren

2. Gegenleistungen für Dienstleistungen der GefiS
Die GefiS bietet ihren Auftraggebern standardisierte Möglichkeiten, sich den Teilnehmern zu präsentieren. Dabei wird ein zurückhaltendes Maß nicht überschritten:
    - bei Live-Veranstaltungen Aufstellung eines Informationsstandes (ca. 2 m²),
    - Präsentation der Firmen-/Produktsymbole und -warenzeichen,
    - Hinweise des Auftragsgeber zu individuellen Werbezwecken,
    - Nennung des Auftraggebers auf Einladungen / Broschüren / Plakaten / Websites,
    - Entsendung von Firmenmitarbeitern zu Live-Veranstaltungen, deren Kosten durch den Auftraggeber getragen werden.

Weitergehende Werbungs-Aktivitäten sind nicht geplant bzw. gestattet. Die Auftraggeberbeiträge werden ausschließlich für die Finanzierung von unmittelbar mit der Fortbildung zusammenhängenden Leistungen verwendet:
    - Bereitstellung der technischen Voraussetzungen
    - Miete von Tagungsräumen und Präsentationstechnik
    - Erstellen/Pflegen und Bereitstellen von Datenbankinhalten
    - Tagungspauschalen
    - Unterrichtsmaterialien
    - Organisationskosten
    - Verwaltungskosten
    - Referentenhonorare und -reisekosten
    - Probandenhonorare und -reisekosten
    - Verpflegung während der Kurse

3. Teilnehmer
Für die Teilnahme an GefiS-Fortbildungen ohne Finanzierung durch einen Auftraggeber wird grundsätzlich eine Gebühr erhoben, ebenso ist die Teilnahme für Drittpersonen (z.B. Firmenmitarbeiter eines Auftraggebers) in Höhe einer Schutzgebühr kostenpflichtig.
Im Rahmen der Live-Fortbildungsveranstaltungen findet ein kollegialer Austausch bei einem Mittag- oder Abendessen statt. Die Kosten hierfür überschreiten einen angemessenen Rahmen nicht.
Ausgewählte Kosten für Leistungen ggfs. außerhalb des wissenschaftlichen Programms werden grundsätzlich aus Teilnahmegebühren bestritten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Begleitpersonen bezahlen die Begleitpersonen selbst. 

4. Referenten/Tutoren/Probanden
Als Veranstalter von medizinischen Fortbildungen beauftragt die GefiS Ärzte und Wissenschaftler, als Referenten bzw. Tutoren tätig zu werden. Dienstleistungserwerber oder Auftraggeber haben keinen Einfluss auf die Referenten-/Tutoren-/Probandenauswahl. Die Referenten/Tutoren/Probanden erhalten ein angemessenes und übliches Honorar, welches auch die Vorbereitung des Vortrags/der Tutorentätigkeit umfasst. Bei der Reisebuchung werden nur Übernachtungen übernommen, die für die Erbringung der Vortragstätigkeit vor Ort unabdingbar sind.

Reisekosten erstattet die GefiS wie folgt:
    - Bahntickets der 2. Klasse
    - An- und Abreisekosten mit Privatfahrzeugen gemäß steuerlicher Regelung
    - Taxi und öffentliche Verkehrsmittel
    - Economy Class für innereuropäische Flüge

Wie die Teilnehmer werden die Referenten im Rahmen der Tagungspauschalen der Veranstaltungshotels verpflegt. Außerdem werden die Referenten zur Teilnahme an einem Abendessen im Rahmen der Kursvorbereitung und individuellen Einweisung eingeladen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von eventuellen Begleitpersonen bezahlen die Begleitpersonen selbst.
Alle Referenten/Tutoren im Angestelltenverhältnis sind angehalten, Beziehungen insbesondere zu pharmazeutischen Unternehmen, Herstellern von Medizinprodukten oder industriellen Interessenverbänden, offenzulegen. 
Über die Anzeigepflicht einer Nebentätigkeit beim Arbeitgeber sind alle Referenten/Tutoren der GefiS informiert.

5. Wissenschaftliche Leiter
Falls der wissenschaftliche Leiter eines Workshops von der GefiS beauftragt wird, hat der Auftraggeber keinen Einfluss auf die Auswahl des wissenschaftlichen Leiters. Der wissenschaftliche Leiter erhält ein Honorar, das dem Zeitaufwand und einer ausbildungsadäquaten Bezahlung entspricht. Die Aufgaben umfassen:
    - Inhaltliche Konzeption des Kurses
    - Auswahl, Ansprache und Gewinnen der Referenten bzw. Co-Tutoren
    - Evaluation der Referenten / Co-Tutoren bzw. des gesamten Workshops
    - Review der Vorträge zur Qualitätssicherung
    - Überprüfung der Firmen- und Produktneutralität
    - Betreuung der Teilnehmer vor Ort
    - Einweisung auf die aktuellen technischen und themenspezifischen Fortbildungsinhalte
    - ggf. eigene Vorträge vorzubereiten und zu präsentieren
    - Einweisung der teilnehmenden Co-Tutoren
    - Weiterentwicklung des Projekts

Reisebuchung, Reisekostenerstattung und die Verpflegung erfolgen entsprechend der für die Referenten/Tutoren. Die Einladung zum Abendessen wird ebenfalls entsprechend der Regelung für die Referenten/Tutoren gehandhabt. Die ihnen zugedachten Aufmerksamkeiten übersteigen nicht das für die Referenten gültige Maß. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Begleitpersonen bezahlen die Begleitpersonen selbst.
Wissenschaftliche Leiter im Angestelltenverhältnis müssen eine Arbeitgebergenehmigung vorweisen und Ihre Interessenkonflikte offenlegen.

6. Tagungshotels
Die Fortbildungen umfassen ein konzentriertes Programm, das von den Teilnehmern täglich über einen Zeitraum von mehreren Stunden eine hohe Konzentration erfordert. Die Fortbildungen dauern ein bis drei Tage an. Aus diesem Grund müssen die ausgewählten Tagungshotels einen gewissen Anspruch an Komfort erfüllen.

7. Dokumentation und Transparenz
Um die Transparenz der Veranstaltungen zu gewährleisten und wettbewerbsrechtliche Absprachen sowie sonstige beeinflussende Verhaltensweisen auszuschließen, wird von den Veranstaltungen jeweils eine Evaluation erstellt und dokumentiert.

8. Prävention
Die mit der Planung und Durchführung von Veranstaltungen befassten Mitarbeiter werden regelmäßig über die Inhalte der hiermit vorliegenden Richtlinien informiert und verpflichtet. Außerdem verfolgt die GefiS aktuelle Entwicklungen, um die Richtlinien frühzeitig anzupassen.

Ansprechpartner
Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln ist Dr. Michael Höpfner
Mail: über Kontaktformular auf www.sonofun.de bzw. m_hoepfner@hotmail.com